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Sachkundenachweis

Die Sachkundeprüfung – Der Sachkundenachweis

Die von der GfA durchgeführten Zierfisch- und Pflanzenbörsen in Duisburg – Hamborn erfreuen sich nicht nur wegen der herausragenden Qualität der angebotenen Zierfische und Wasserpflanzen sehr großer Beliebtheit.

Züchter, die an den GfA -Börsen teilnehmen möchten, müssen nach den Vorschriften des Gesetzgebers ihre Sachkunde nachweisen. Vorbehaltlich einer endgültigen, gesetzlichen Regelung hat die GfA einen eigenen Sachkundenachweis entwickelt und hält seit Jahren regelmäßig Sachkundeprüfungen ab.

Interessierte Aquarianer können sich – auch wenn sie nicht Mitglied der GfA sind – bei der Geschäftsführung zur Ablegung dieser Sachkundeprüfung anmelden.
Es ist ein Fragebogen mit 42 Fragen aus dem Bereich Fisch- und Pflanzenkunde auszufüllen. Bei 56 % richtig beantworteten Fragen wird die Sachkunde durch die Vergabe eines Ausweises bestätigt. Bei Grenzfällen kann zusätzlich mündlich geprüft werden.
Dieser Ausweis gilt für das Kalenderjahr und muss danach jährlich verlängert werden. Für Nichtmitglieder entstehen Verwaltungs- und Schreibgebühren von 25 €, die Verlängerung kostet 20 €.

GfA-Schulung und Abnahme der Sachkundeprüfung:

NUR nach vorheriger Terminabsprache.
Benutzen Sie bitte dafür unser Kontaktformular !

*NUR für Vereinsmitglieder, auch Mittwochs Abends von 19:00 bis 21:00 Uhr.
Um Voranmeldung wird gebeten!*

Wichtig:

Aquarianer können, sofern die Sachkunde nachgewiesen ist, auch als Nichtvereinsmitglied regelmäßig – alternativ auch sporadisch – als Anbieter an den Zierfisch- und Pflanzenbörsen in Hamborn teilnehmen. Eine telefonische Anmeldung sollte jedoch möglichst 14 Tage vorher erfolgen.

gez. GfA Präsidium
Stand: 13.03.2008

 

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